Krieg der Zimtsterne Teil 1
(Köln - 4. Januar 2007): Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte im
vergangenen Jahr mehrfach vor den Gefahren von Zimt(sternen) gewarnt. Mit seiner
Meinung steht das BfR jedoch in Europa und auch weltweit ziemlich allein da. Vor
diesem Hintergrund hat das Zentrum für Ernährungskommunikation und
Gesundheitspublizistik (ZEK) aus Köln die Bevölkerung darüber informiert, dass das
Gewürz Zimt in normalen Mengen natürlich nicht gefährlich sei. Auch müsse niemand
Angst vor Zimtsternen haben, betonten die Experten des ZEK.
Darauf reagierte das Bundesinstitut am 19. Dezember 2006 mit einem Schreiben. Mit
diesem offenen Brief möchten wir auf die neuerliche Darstellung zu Zimt durch das BfR
eingehen, erklären heute Dr. rer. nat. Mathias Schmidt und Medizinpublizist Sven-David
Müller-Nothmann vom Zentrum für Ernährungskommunikation und Gesundheitspublizistik
(ZEK) in Köln. Mit der Kritik an der aus unserer Sicht völlig überzogenen Warnung vor
Zimt stehen wir nicht allein da. Das BfR muss sich in seinen Aussagen an der
wissenschaftlichen Datenlage sowohl zu Cumarin als auch zu Zimt messen lassen, und die
gibt eine derart strenge Bewertung nicht her.
Zu den einzelnen Kritikpunkten erwidern wir:
GRAS-Status von Zimt: Die Aussagen zum GRAS-Status in den USA deuten genau das Problem
an, das sich in Deutschland mit einem übertriebenen Sicherheitsdenken entwickelt. Zimt
ist in der Tat ein altbekanntes Lebensmittel (Gewürz), und somit liegen breite
Erfahrungswerte über viele Jahrzehnte vor. Eine explizite Bewertung des isolierten
Risikos von Cumarin durch die FDA erübrigt sich, wenn keinerlei Hinweise auf eine
irgendwie geartete Toxizität von Zimt existieren. Der GRAS-Status bewertet somit die
Ungefährlichkeit von Zimt, nicht von Cumarin. Im Übrigen ist auch die Andeutung einer
oberflächlichen Bewertung durch die FDA nicht mit den Realitäten in Einklang zu
bringen. Die FDA hat nicht zu Unrecht den Ruf, an Sicherheitsbewertungen besonders
strenge Kriterien anzulegen.
Der Cumaringehalt von Cassia-Zimt ist nicht erst seit gestern bekannt
(beispielsweise Karig 1975), und somit ist auch die Cumarin-„Belastung“ der
Bevölkerung seit jeher gegeben gewesen. Die Debatte um Zimt lenkt zudem von der
Tatsache ab, dass Cumarin ein regulärer Bestandteil vieler gängiger Lebensmittel ist.
Beispielhaft genannt seien hier Pfefferminze (in großen Mengen als Tee konsumiert),
Früchte wie Erdbeeren, Sesamkörner, Grün- und Schwarztee, Sojaprodukte oder Chicoree.
Der Logik des BfR folgend müsste somit vor einem nicht geringen Teil unserer
Lebensmittel gewarnt werden, weil die kumulative Cumarinzufuhr weder berechen- noch in
irgendeiner Form kontrollierbar ist!
Offensichtlich ist vielmehr, dass bei den in der Vergangenheit für Cumarin
eingeführten Grenzwerten offenbar die Tatsache übersehen wurde, dass eine Einhaltung
per se bereits nicht möglich ist, weil die natürlichen Cumaringehalte der Nahrung
völlig unterschätzt wurden. Angesichts des Sachverhalts, dass bislang für Lebensmittel
mit natürlichem Cumaringehalt noch nie eine Toxizität beobachtet wurde, sollte doch
eher die Schlussfolgerung gezogen werden, dass der sichtlich zu niedrig angesetzte
Grenzwert nach oben korrigiert werden muss - so wie es nachweislich derzeit auf
europäischer Ebene diskutiert wird.
Mit einem deutschen Sonderweg wegen
„gefühlter“ Risiken gibt sich Deutschland international der Lächerlichkeit preis. Doch
zurück zu den Erfahrungswerten mit Zimt: Es ist insbesondere für die Vereinigten
Staaten von Amerika eindeutig falsch, wenn der Verzehr von Zimt als „gelegentlich und
in kleinen Mengen“ eingestuft wird. Gerade in den USA haben Produkte wie „Cinnamon
rolls“ ganzjährig einen hohen Beliebtheitsgrad. Handelsstatistiken weisen für die USA
einen höheren Zimt-Verbrauch aus als für Deutschland. Es existieren dort
Franchise-Unternehmen wie „Cinnabon“, die sich auf die Herstellung solcher Produkte
spezialisiert haben. Allein dieses Unternehmen ist inzwischen auf den meisten
internationalen Flughäfen vertreten. Die dort vertriebenen Zimtprodukte enthalten
keineswegs nur Spuren von Zimt, sondern im Gegenteil beachtliche Mengen. Es handelt
sich dabei in der Regel immer um Cassia-Zimt. Dies hängt weniger mit dem Preis oder
der Verfügbarkeit von Ceylon-Zimt zusammen, als vielmehr mit den technologischen
Backeigenschaften. Ceylon-Zimt ist kein Ersatz für Cassia-Zimt.
Das Argument, dass von einem gelegentlichen Verzehr von Zimt nicht auf die
Langzeitanwendung geschlossen werden kann, klingt hilflos. Explizit gewarnt wurde vor
dem Verzehr von Zimtsternen in Deutschland, einem saisonalen Gebäck, das kaum eine
Langzeitanwendung darstellen dürfte. Diese Fragestellung zielt wohl eher auf die
Anwendung von Zimtpräparaten als diätetisch-supportive Maßnahme bei Diabetes mellitus
(Typ 2) hin, was in der Tat eine Langzeitanwendung bedeuten würde. Hier aber greift
das Argument nicht, weil die wesentlichen Produkte des deutschen Marktes wässrige
Zimt-Auszüge mit vernachlässigbarem Cumaringehalt sind.
Natürlich gibt es auch andere Produkte mit Zimtpulver, zum Beispiel solche,
die über das Internet vertrieben werden. Die Maßnahmen des BfR wirken sich aber nicht
auf den unkontrollierbaren Internethandel aus, sondern lediglich auf die gar nicht
betroffenen und gut kontrollierten Präparate des Handels. Aber selbst wenn
Zimtpräparate mit Cumarin-haltigem Zimtpulver hergestellt würden (was in Europa wegen
der bereits bestehenden Grenzwerte eigentlich nicht möglich ist), hat das BfR nicht
glaubhaft darlegen können, dass für Zimt ein wie auch immer geartetes
Sicherheitsrisiko besteht. Die Warnung vor unbekannten Risiken eines Langzeitverzehrs
ist somit nicht Zimt-spezifisch, sondern entspringt dem nicht erfüllbaren Wunsch, alle
theoretisch möglichen Risiken bereits im Vorfeld auszuschließen. Es kann aber nicht
Aufgabe des BfR sein, bislang unbekannte Risiken herbeizureden!
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