Krieg der Zimtsterne Teil 2
Cumarin als Reinstoff versus Cumarin in der pflanzlichen Matrix: Das BfR zitiert die
DFG-Kommission mit dem Hinweis, dass toxische Effekte isolierter Reinsubstanzen nicht
unbedingt bei Aufnahme dieser Substanz in Lebensmitteln auftreten müssen. Allerdings
müsse, wenn keine Daten vorliegen, diese Toxizität der isolierten Substanz in die
Sicherheitsbewertung einbezogen werden. Dem ist nicht zu widersprechen, wohl aber der
Interpretation des BfR hinsichtlich Cumarin in Zimt. Gerade wegen der breiten
Erfahrungswerte und wegen des Vorliegens expliziter toxikologischer Daten zu Zimt
(siehe unten) ist hier eben nicht von einem unbekannten Risiko auszugehen.
Mit der gleichen Logik müssten auch Kartoffeln verboten werden, weil sie
Spuren des giftigen Alkaloides Solanin enthalten können. Das BfR geht davon aus, dass
eine mit Zimt zugeführte Cumarinmenge die gleiche Toxizität hervorruft wie die gleiche
Menge der Reinsubstanz. Hier muss nun die Frage gestellt werden: Welche Toxizität denn
bitte? Alle einschlägigen toxikologischen und toxikokinetischen Arbeiten zu Cumarin
gehen nicht nur davon aus, dass Cumarin in Lebensmitteln unbedenklich ist, sondern
insbesondere auch, dass die Toxizität von Cumarin Spezies-spezifisch ist, die an der
Ratte erhobenen Daten für den Menschen nicht anwendbar sind, und insgesamt die
Toxizität von Cumarin am Menschen in Frage zu stellen ist (Cohen 1979; Felter et al.
2006; Lake 1999; Ratanasavanh et al. 1996).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die Aussagen der neuesten
Analysen zu diesem Thema, die offensichtlich auch dem BfR vorlagen, auf völlig
konträre Weise verwendet wurden, um daraus ein in diesen Arbeiten eben nicht genanntes
Risiko zu konstruieren. Das BfR bezweifelt das Fehlen einer LD50 für Zimt im Bereich
von 2-5 g/kg und führt dazu Daten zu toxikologischen Untersuchungen mit reinem Zimtöl
an (Keller 1992).
Hier werden einmal mehr Äpfel mit Birnen verglichen. Zimtgebäck enthält nicht
Zimtöl, sondern Zimt als Pulver, und die wässrigen Extrakte zur diätetisch-supportiven
Verwendung bei Diabetes mellitus enthalten auch kein Zimtöl. Doch der Reihe nach: Für
die intraperitoneale Anwendung von Extrakt aus Cassia-Zimt an der Maus (reines
Zimtpulver kann in solchen Experimenten aus nahe liegenden Gründen nicht eingesetzt
werden) wurde eine LD50 von 4,98 g/kg gefunden (Harada and Ozaki 1972). Dieser Wert
ist toxikologisch völlig irrelevant und liegt jenseits aller durch Nahrungsmittel
erreichbaren Dosen. Die orale LD50 von Zimtöl aus Ceylon-Zimt lag in Ratten bei 4,16
g/kg, die für Cassia-Zimt sogar erst bei 5,2 g/kg KG (von Skramlik 1959). Duke gibt
bei Ratten für Cassia-Zimt eine orale LD50 von 2,8 g/kg an (Duke 1977), Opdyke fand am
gleichen Tier eine orale LD50 von 2,16 bis 3,14 g/kg (Opdyke 1979).
Die vom BfR zitierte Arbeit von Keller et al. stützt sich auf diese
Literaturdaten und stellt keine eigene Untersuchung dar. Zweifellos entsprechen diese
alten Daten nicht mehr den neuesten Verfahrensvorschriften für toxikologische
Untersuchungen, sie geben aber klare Hinweise auf das Fehlen einer toxikologischen
Relevanz. Generell darf die Toxizität von reinem ätherischem Öl nicht mit dem der
Matrix verglichen werden. Reine Öle sind in Untersuchungen stets relativ toxischer als
das jeweilige Pflanzenmaterial. Das BfR geht davon aus, dass eine LD50 im Bereich von
2 bis 5 g/kg Körpergewicht ein Hinweis auf ein relevantes Risiko in der
Langzeitanwendung darstellt.
Dem ist eindeutig zu widersprechen. Jede Substanz wird, ausreichend hoch
dosiert, irgendwann zum Tod der Versuchstiere führen. Eine Menge von 2 bis 5 Gramm pro
Kilogramm ist in der Toxikologie eher ungewöhnlich hoch und daher keiner Erwähnung
wert. Wie immer macht die Dosis das Gift, und im Fall von Zimt und Zimtöl ist
offensichtlich der Sicherheitsabstand zwischen lebensmittelüblichen Mengen und
toxischen Dosen sehr hoch. Dies lenkt aber davon ab, dass die Warnung vor Zimt in
erster Linie auf der Cumarinfrage basierte, nicht auf dem (ebenso untauglichen)
Nebenschauplatz Zimtöl.
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