Krieg der Zimtsterne Teil 3
Zur Frage der Sicherheitsfaktoren und des TDI: Die Frage, wer letztlich für die
Definition des Grenzwertes von 0,1 mg/kg verantwortlich ist, erscheint vor dem
Hintergrund der wirklichen Datenlage völlig irrelevant. Tatsächlich wird auf
europäischer Ebene über eine Anhebung des Grenzwertes diskutiert. Die ausführliche
Analyse von Felter et al. (2006) kommt bei Auswertung aller Daten zu Cumarin zu dem -
darauf weisen die Autoren selbst hin - extrem konservativen Grenzwert von 0,64 mg/kg
für eine lebenslange tägliche orale Zufuhr, also sechsmal höher als das BfR (Felter et
al. 2006).
Die Autoren weisen aber auch darauf hin, dass wegen der für den Menschen nicht
nachgewiesenen Toxizität von Cumarin die echte Untergrenze vermutlich um
Größenordnungen darüber liegt. Zudem stellen Felter et al. explizit fest, dass von
Lebensmitteln mit natürlichem Cumarin kein Risiko bekannt ist, und dass - im Gegensatz
zu den Ausführungen des BfR - auch über Kosmetika dermal zugeführtes Cumarin kein
Risiko darstellt. Die Einführung von toxikologischen Sicherheitsfaktoren ist
wissenschaftlich im Rahmen der Bewertung von Lebensmitteln nicht begründbar. Die
genannten Sicherheitsfaktoren stammen aus der Schadstofftoxikologie und betreffen
somit Substanzen, die zwar eine Schadwirkung im Organismus haben, aber keinen
Nutzeffekt. Beispiele sind Umweltgifte. Eine Anwendung auf Nährstoffe ist somit
generell in Frage zu stellen.
Im spezifischen Fall von Zimt bzw. Cumarin widerspricht die Anwendung des für
die Übertragung Tier-Mensch herangezogenen Sicherheitsfaktors 10 den
wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die am besten gesicherten toxikologischen Daten
stammen von der Ratte. Genau diese Spezies reagiert aber bekanntermaßen deutlich
stärker auf Cumarin, als dies beim Menschen der Fall ist - begründet durch den
abweichenden Stoffwechsel. In der Leber der Ratte wird Cumarin zu einem Giftstoff
„aufgegiftet“, in der Leber des Menschen nicht (Felter et al. 2006). Diese
Zusammenhänge sind schon lange bekannt und lagen auch dem BfR vor, das auf die
entsprechenden Arbeiten referenziert hatte. Wenn aber Cumarin für die Ratte im
Gegensatz zum Menschen ein Gift ist, ist die Anwendung eines Sicherheitsfaktors in der
Tat willkürlich und nicht wissenschaftlich zu begründen.
Zur Frage der Lebernebenwirkungen am Menschen: Das BfR weist auf Fallmeldungen von
Lebernebenwirkungen mit Cumarin-Reinstoff-Zubereitungen hin. Diese Datenlage wird auch
in der ausführlichen Analyse von Felter et al. aufgearbeitet, allerdings nicht mit
einem derart eindeutigen Ergebnis, wie vom BfR suggeriert (Felter et al. 2006).
Generell ist darauf hinzuweisen, dass Fallmeldungen im Zusammenhang mit der Einnahme
von Arzneistoffen nicht gleichbedeutend sind mit einer nachgewiesenen Kausalität. Im
Falle von Cumarin liegen Daten vor, denen zufolge sogar Dosen im mehrfachen
Grammbereich problemlos und über längere Zeiträume vertragen wurden. In vielen Fällen
kehrten erhöhte Leberwerte trotz fortgesetzter Cumarintherapie wieder auf Normwerte
zurück, was nicht gerade dem Bild eines klassischen Hepatotoxins entspricht.
Felter et al. gehen von einer niedrigen Inzidenzrate (zirka 0,3%) von
Leberwertveränderungen nach Gabe von Cumarin aus, wobei eine klare
Dosis-Effekt-Beziehung nicht abgeleitet werden konnte. Dies könnte gegebenenfalls auf
einen idiosynkratischen Effekt hinweisen, der dann aber wegen des Fehlens einer
Dosisbeziehung jegliche Grenzwertdiskussion als müßig erscheinen ließe. Noch einmal:
Die Autoren stellen fest, dass für Cumarin-haltige Lebensmittel bislang kein
Anhaltspunkt für Leberveränderungen besteht. Die Ableitung eines humantoxischen
Risikopotenzials für Zimt erscheint auf der Basis dieser Daten nicht begründbar. Warum
Cumarin ein gutes Beispiel für die Brauchbarkeit eines stark theorielastigen
toxikologischen Konzeptes sein soll, wenn es um die Bewertung von Zimt geht,
erschließt sich daraus nicht.
weiter zum Fazit >>>